Arbeitsgericht Bonn, 2021-02-10, 4 Ca 1984/19

4 Ca 1984/19Tribunal du travail10 févr. 2021

Texte intégral

Arbeitsgericht Bonn — 4 Ca 1984/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-10

Aktenzeichen: 4 Ca 1984/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2021:0210.4CA1984.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 27.09.2019 beendet wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf den Auflösungsantrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2019 aufgelöst. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Abfindung in Höhe von 8.379,77 Euro zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits haben der Kläger zu 82% und der Beklagte zu 18% zu tragen.

  2. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 73.561,93 Euro festgesetzt

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