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3 Ca 2058/19•Arbeitsgericht Bonn, 2020-11-26, 3 Ca 2058/19
3 Ca 2058/19Tribunal du travail26 nov. 2020
Der TV-Wechsler regelt für Beschäftigte, die von einer DHL Delivery GmbH zur Deutschen Post AG gewechselt sind, die Zuordnung zu einer Gruppenstufe abschließend und verdrängt dadurch die allgemeinen Bestimmungen des § 4 Abs. 1 ETV.
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 3 Ca 2058/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:1126.3CA2058.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: Tarifverträge der Deutschen Post, § 4 Abs. 1 ETV, § 9 TV-Wechsler
Der TV-Wechsler regelt für Beschäftigte, die von einer DHL Delivery GmbH zur Deutschen Post AG gewechselt sind, die Zuordnung zu einer Gruppenstufe abschließend und verdrängt dadurch die allgemeinen Bestimmungen des § 4 Abs. 1 ETV.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Streitwert: 3.093,12 €.
Die Berufung wird zugelassen.
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