Arbeitsgericht Bonn, 2020-02-27, 1 Ca 1944/19

1 Ca 1944/19Tribunal du travail27 févr. 2020

Texte intégral

Arbeitsgericht Bonn — 1 Ca 1944/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 1 Ca 1944/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2020:0227.1CA1944.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Klägerin als Sachbearbeiterin Projektmanagement in den Bereich R. der T. am Beschäftigungsort N. unwirksam ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2550,00 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2019 zu zahlen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 58% und die Beklagte zu 42% zu tragen.

  5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 15378,95 Euro festgesetzt.

  6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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