Arbeitsgericht Bielefeld, 2022-10-06, 1 Ca 948/22

1 Ca 948/22Tribunal du travail6 oct. 2022

Regest

Außerordentliche Kündigung wegen des Hochladens eines gefälschten Impfpasses durch eine Ärztin in der Weiterbildung in der hausinternen Software der Arbeitgeberin zur Reduzierung der gesetzlich notwendigen Zahl der Tests mittels Nukleinsäurenachweis. Die Absicht, die Nachweispflicht des § 28 b Abs. 1 lfSG zu umgehen, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Zur Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG

Texte intégral

Arbeitsgericht Bielefeld — 1 Ca 948/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 1 Ca 948/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2022:1006.1CA948.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Außerordentliche Kündigung wegen des Hochladens eines gefälschten Impfpasses durch eine Ärztin in der Weiterbildung in der hausinternen Software der Arbeitgeberin zur Reduzierung der gesetzlich notwendigen Zahl der Tests mittels Nukleinsäurenachweis.

Die Absicht, die Nachweispflicht des § 28 b Abs. 1 lfSG zu umgehen, stellt die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht dar, die „an sich“ geeignet ist, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.

Zur Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung

Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.018,57 € festgesetzt.

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