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8 Ca 3126/21•Arbeitsgericht Aachen, 2022-04-07, 8 Ca 3126/21
8 Ca 3126/21Tribunal du travail7 avr. 2022
Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 8 Ca 3126/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0407.8CA3126.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 7 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, §§ 3, 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG
Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Streitwert: 24.254,08 EUR.
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