Arbeitsgericht Aachen, 2020-10-01, 3 Ca 824/20

3 Ca 824/20Tribunal du travail1 oct. 2020

Regest

1. Zu den Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung bei Fremdvergabe der Tätigkeiten. 2. Zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde bzw. der fehlenden materiellen Bevollmächtigung des Kündigenden. 3. Auch nach der neueren Rechtsprechung des BAG zur zuständigen Behörde bei der Massenentlassungsanzeige (BAG, Urt. v. 13.02.2020 – 6 AZR 146/19) kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich rügen, dass die Massenentlassungsanzeige an die falsche Niederlassung der richtigen örtlichen Arbeitsagentur gerichtet gewesen sei.

Texte intégral

Arbeitsgericht Aachen — 3 Ca 824/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-01

Aktenzeichen: 3 Ca 824/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:1001.3CA824.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

  1. Zu den Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung bei Fremdvergabe der Tätigkeiten.

  2. Zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde bzw. der fehlenden materiellen Bevollmächtigung des Kündigenden.

  3. Auch nach der neueren Rechtsprechung des BAG zur zuständigen Behörde bei der Massenentlassungsanzeige (BAG, Urt. v. 13.02.2020 – 6 AZR 146/19) kann der Arbeitnehmer nicht erfolgreich rügen, dass die Massenentlassungsanzeige an die falsche Niederlassung der richtigen örtlichen Arbeitsagentur gerichtet gewesen sei.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Streitwert: 9.093,- EUR.

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