Amtsgericht Witten, 2020-06-24, 9 Ls 69/19

9 Ls 69/19Tribunal de première instance24 juin 2020

Texte intégral

Amtsgericht Witten — 9 Ls 69/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 9 Ls 69/19

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2020:0624.9LS69.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abtl. 9 Ls - Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Amtsanmaßung, des Verwendens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen in zwei Fällen und Beleidigung in drei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Zerstören von wichtigen Arbeitsmitteln und in einem Fall mit Bedrohung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Mainz vom 25.01.2019 (3200 Js 1601/19 – 403 Cs) kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wird weiter wegen Verwendens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen in fünf Fällen, Körperverletzung, Beleidigung in sechs Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Volksverhetzung, in einem Fall tateinheitlich mit Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung beider Strafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

§§ 86 I Nr. 4, 86 a I Nr. 1, 130, 132, 185, 194, 223, 224 I Nr. 2, 241, 305 a I Nr. 3, 21, 52, 53 StGB.

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