Amtsgericht Warendorf, 2020-02-19, 33 Lw 37/19

33 Lw 37/19Tribunal de première instance19 févr. 2020

Texte intégral

Amtsgericht Warendorf — 33 Lw 37/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 33 Lw 37/19

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2020:0219.33LW37.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

1.

Die Tatsachen, die zur Erteilung des von Herrn A1, geb. am ##.##.1964, beantragten Erbscheins erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Somit kann ein Erbschein nachstehenden Inhalts erteilt werden:

Erbschein

Nach dem Tode des am ##.##.1958 in Warendorf geborenen und am ##.##.2019 in Sassenberg-Füchtorf verstorbenen, zuletzt in Sassenberg-Füchtorf wohnhaft gewesenen

Herrn A3

ist dieser hinsichtlich des hoffreien Vermögens von

Herrn A1,

geboren am ##.##.1964,

wohnhaft:

beerbt worden.

2.

Der Antrag des Herrn A1 vom 23.04.2019 auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurückgewiesen.

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