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32 C 143/22•Amtsgericht Wuppertal, 2023-07-11, 32 C 143/22
32 C 143/22Tribunal de première instance11 juil. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-11
Aktenzeichen: 32 C 143/22
ECLI: ECLI:DE:AGW:2023:0711.32C143.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.974,77 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.03.2022 sowie vorgerichtliche, nicht anrechenbare Rechtsanwaltsgebühren von € 280,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 3/8. Die übrigen Kosten trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags.
Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
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