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31 C 102/20•Amtsgericht Wuppertal, 2021-02-23, 31 C 102/20
31 C 102/20Tribunal de première instance23 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 31 C 102/20
ECLI: ECLI:DE:AGW:2021:0223.31C102.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.819,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.05.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten N2, I-Weg, F, in Höhe von 215,00 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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