Amtsgericht Wuppertal, 2016-12-16, 44 M 5194/16

44 M 5194/16Tribunal de première instance16 déc. 2016

Texte intégral

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 5194/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: 44 M 5194/16

ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:1216.44M5194.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 44

Tenor

wird auf den Antrag der Gläubigerin vom 04.11.2016 angeordnet, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nur zu

40 % zu berücksichtigen ist.

Die dann zu Gunsten der Gläubigerin entfallenen Beträge ermitteln sich wie folgt:

  1. Ermittlung des pfändbaren Betrages unter Berücksichtigung der Ehefrau; diesen

erhält die Gläubigerin.

  1. Ermittlung des pfändbaren Betrages ohne Berücksichtigung der Ehefrau;

von diesem Betrag ist der unter Ziffer 1 ermittelte pfändbare Betrag in Abzug zu

bringen.

Der sich somit ergebende Differenzbetrag gebührt somit zu 60 % der Gläubigerin und

zu 40 % dem Schuldner.

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