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32 C 480/19•Amtsgericht Viersen, 2020-12-11, 32 C 480/19
32 C 480/19Tribunal de première instance11 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 32 C 480/19
ECLI: ECLI:DE:AGVIE:2020:1211.32C480.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 89,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97% und der Beklagte zu 3% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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