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15 Ds-922 Js 1131/22-229/22•Amtsgericht Kamen, 2023-02-28, 15 Ds-922 Js 1131/22-229/22
15 Ds-922 Js 1131/22-229/22Tribunal de première instance28 févr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-28
Aktenzeichen: 15 Ds-922 Js 1131/22-229/22
ECLI: ECLI:DE:AGUN2:2023:0228.15DS922JS1131.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen Auslagen.
Vergehen strafbar gemäß §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 53, 69 a StGB.
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