Amtsgericht Kamen, 2005-04-27, 9 C 7/05

9 C 7/05Tribunal de première instance27 avr. 2005

Texte intégral

Amtsgericht Kamen — 9 C 7/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-27

Aktenzeichen: 9 C 7/05

ECLI: ECLI:DE:AGUN2:2005:0427.9C7.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivillabteilung

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.126,92 € (i.W. eintausendeinhun-

dertsechsundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz sei dem 13.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 80 % der Beklagten und zu 20 % der

Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch den Voll-

streckungsgläubiger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf

Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstre-

ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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