Amtsgericht Rheinbach, 2005-03-21, 15 Ds 519/04

15 Ds 519/04Tribunal de première instance21 mars 2005

Texte intégral

Amtsgericht Rheinbach — 15 Ds 519/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-21

Aktenzeichen: 15 Ds 519/04

ECLI: ECLI:DE:AGSU3:2005:0321.15DS519.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Strafabteilung

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Führerschein wird eingezogen.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschl. seiner notwendigen Auslagen.

Die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.

Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 230, 316 Abs. 1 und Abs. 2, 53, 69,

69 a StGB.

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