Amtsgericht Königswinter, 2013-02-01, 9 C 223/12

9 C 223/12Tribunal de première instance1 févr. 2013

Texte intégral

Amtsgericht Königswinter — 9 C 223/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-01

Aktenzeichen: 9 C 223/12

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2013:0201.9C223.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Abteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung in vom Gericht festzusetzender Höhe, ersatzweise von Ordnungshaft in vom Gericht festzusetzender Höhe, zu dulden, dass die Klägerin und die von ihr beauftragten Dritten das Grundstück X-Weg, 53639 Königswinter, betreten und die Äste und Zweige des auf diesem Grundstück befindlichen Ahornbaumes zur Sicherung der dort befindlichen Freileitung der Klägerin unter Beachtung der Abstandsregelungen in der DIN VDE 0211,14.2 beschneiden.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten i.H.v. 159,25 Euro zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

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