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10 C 165/23•Amtsgericht Rheine, 2024-06-04, 10 C 165/23
10 C 165/23Tribunal de première instance4 juin 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-04
Aktenzeichen: 10 C 165/23
ECLI: ECLI:DE:AGST3:2024:0604.10C165.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10 C
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2023 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Anspruch aus dem Klageantrag zu 1) aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung besteht.
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzten Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, alle zu dem nachfolgenden Text: „@C Für wen, für dich? Hast du Stückzahlen an Nachbestellung zu bringen? DU TEUFELIN in Menschenfleischverpackung“, identischen oder kerngleichen Inhalte auf der Plattform Twitter öffentlich kundzutun, wie am 00.00.0000 um 00:00:00 (CET) geschehen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen, nicht anrechenbaren, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 198,37 EUR freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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