Amtsgericht Siegen, 2024-04-25, 45 XIV(B) 10/22

45 XIV(B) 10/22Tribunal de première instance25 avr. 2024

Texte intégral

Amtsgericht Siegen — 45 XIV(B) 10/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-25

Aktenzeichen: 45 XIV(B) 10/22

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2024:0425.45XIV.B10.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil Richter

Tenor

In der Abschiebungssache

pp.

hat das Amtsgericht Siegen

durch den Richter am Amtsgericht E.

am 25. April 2023

beschlossen:

Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme des Betroffenen am 31.03.2022 bis zum Erlass des Gewahrsamsbeschlusses des Gerichts vom selben Tage rechtswidrig war und den Betroffenen in seinen Rechten verletzte.

Dem Betroffenen wird Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. T. gewährt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

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