Amtsgericht Solingen, 2017-01-06, 13 C 427/15

13 C 427/15Tribunal de première instance6 janv. 2017

Texte intégral

Amtsgericht Solingen — 13 C 427/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-06

Aktenzeichen: 13 C 427/15

ECLI: ECLI:DE:AGSG:2017:0106.13C427.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 14

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an

die Klägerin 918,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.182,87 €

für den Zeitraum vom 06.08.2015 bis 15.10.2015 und aus

918,40 € seit dem 15.10.2015 zu zahlen.

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die

Klägerin von den außergerichtlichen Anwaltsgebühren des

Rechtsanwaltes Robert Kersting aus Solingen in Höhe von

156,84 € freizustellen.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als

Gesamtschuldner.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die

Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden,

wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in

Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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