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26b Ls-841 Js 210/18-2/20•Amtsgericht Recklinghausen, 2020-12-08, 26b Ls-841 Js 210/18-2/20
26b Ls-841 Js 210/18-2/20Tribunal de première instance8 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 26b Ls-841 Js 210/18-2/20
ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:1208.26B.LS841JS210.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 26b
Der Angeklagte wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in 5 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung begangen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Gleichzeitig wird die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Strafvorschriften:
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