Amtsgericht Recklinghausen, 2020-01-30, 34b Ds-113 Js 209/19-259/19

34b Ds-113 Js 209/19-259/19Tribunal de première instance30 janv. 2020

Texte intégral

Amtsgericht Recklinghausen — 34b Ds-113 Js 209/19-259/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-30

Aktenzeichen: 34b Ds-113 Js 209/19-259/19

ECLI: ECLI:DE:AGRE1:2020:0130.34B.DS113JS209.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 34b

Tenor

Der Angeklagte ist der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen schuldig.

Vergehen nach §§ 315 d Abs. 1 Nr. 3, 69, 69 a StGB.

Der Angeklagte wird hiermit verwarnt.

Ihm wird die Weisung erteilt, 50 Stunden Sozialdienst nach näherer Weisung des Jugendamtes der Stadt Oer-Erkenschwick binnen 3 Monaten abzuleisten.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wird eingezogen. Das Straßenverkehrsamt wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 3 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Von der Kostenerhebung wird abgesehen.

Seine notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte selbst.

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