Amtsgericht Delbrück, 2024-07-22, 2 C 2/23

2 C 2/23Tribunal de première instance22 juil. 2024

Texte intégral

Amtsgericht Delbrück — 2 C 2/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-22

Aktenzeichen: 2 C 2/23

ECLI: ECLI:DE:AGPB2:2024:0722.2C2.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.289,66 € nebst 9 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB aus 255,67 € seit dem 26.04.2022 und aus weiteren 1.033,99 € seit dem 17.05.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20% und der Beklagte zu 80%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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