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58 C 217/20•Amtsgericht Paderborn, 2021-06-25, 58 C 217/20
58 C 217/20Tribunal de première instance25 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-25
Aktenzeichen: 58 C 217/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0625.58C217.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Nebenkosten für die Jahre 2018 und 2019 für die Mietwohnung „E“ in Q in Höhe von insgesamt 4.187,40 € zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Inanspruchnahme in Höhe von insgesamt 575,71 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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