Amtsgericht Paderborn, 2021-05-12, 55 C 316/20

55 C 316/20Tribunal de première instance12 mai 2021

Texte intégral

Amtsgericht Paderborn — 55 C 316/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 55 C 316/20

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0512.55C316.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 344,70 EUR (in Worten: dreihundertvierundvierzig Euro und siebzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Kläger zu 43 % und die Beklagten zu 57 %, jeweils als Gesamtschuldner. Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Parteien vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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