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51a C 165/20•Amtsgericht Paderborn, 2020-12-17, 51a C 165/20
51a C 165/20Tribunal de première instance17 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 51a C 165/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1217.51A.C165.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.351,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18%, die Beklagte zu 82%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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