Amtsgericht Paderborn, 2018-01-29, 11 XIV(B) 243/17

11 XIV(B) 243/17Tribunal de première instance29 janv. 2018

Regest

Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.

Texte intégral

Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 243/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-29

Aktenzeichen: 11 XIV(B) 243/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:0129.11XIV.B243.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abschiebehaftsache

Normen: AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Leitsätze

Das Scheitern einer Abschiebung wegen eines Behördenversehens, das die Abholung des Betroffenen unmöglich macht und wodurch der vorgesehene Flug verpasst wird, stellt einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Abschiebehaft diesen in der Zeit vom 28.11.2017 bis 11.12.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

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