Amtsgericht Neuss, 2006-01-05, 70 C 4249/05

70 C 4249/05Tribunal de première instance5 janv. 2006

Texte intégral

Amtsgericht Neuss — 70 C 4249/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-05

Aktenzeichen: 70 C 4249/05

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2006:0105.70C4249.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch die Richterin

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

37,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.06.2005 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 26,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.08.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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