Amtsgericht Neuss, 2004-01-23, 72 II 279/03

72 II 279/03Tribunal de première instance23 janv. 2004

Texte intégral

Amtsgericht Neuss — 72 II 279/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-23

Aktenzeichen: 72 II 279/03

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2004:0123.72II279.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: WEG-Abteilung

Tenor

Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentumsanlage C Weg in N,am 16.09.2003 zu dem Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss wird insoweit für ungültig erklärt, als der Antragstellerin für das Verlegen eines Fliesenbelages auf dem zu ihrer Wohnung gehörigen Balkon nur 1.208,13 € ausgezahlt werden sollen.

Die Antragsgegner zu 2), die übrigen Miteigentümer, werden als Gesamtschuldner verpflichtet, an die Antragstellerin 1.456,93 € zu zahlen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern als Gesamtschuldnern auferlegt. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.