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1 C 44/20•Amtsgericht Monschau, 2020-12-10, 1 C 44/20
1 C 44/20Tribunal de première instance10 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-10
Aktenzeichen: 1 C 44/20
ECLI: ECLI:DE:AGMON:2020:1210.1C44.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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