Amtsgericht Minden, 2023-09-01, 20 C 48/23

20 C 48/23Tribunal de première instance1 sept. 2023

Texte intégral

Amtsgericht Minden — 20 C 48/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-01

Aktenzeichen: 20 C 48/23

ECLI: ECLI:DE:AGMI1:2023:0901.20C48.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter/in

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, gesamtschuldnerisch mit den gesondert in Anspruch genommenen S. und P. L. an die Klägerin 1.650 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.4.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 42 %, die Beklagte zu 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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