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13 C 585/20•Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2021-10-13, 13 C 585/20
13 C 585/20Tribunal de première instance13 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-13
Aktenzeichen: 13 C 585/20
ECLI: ECLI:DE:AGMH:2021:1013.13C585.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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