Amtsgericht Mülheim an der Ruhr, 2016-11-17, 23 C 10/15

23 C 10/15Tribunal de première instance17 nov. 2016

Regest

Bei einem Serienunfall ist zunächst festzustellen, dass der der Klage zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert nach dem eigenen Auffahren noch gegeben war.

Texte intégral

Amtsgericht Mülheim an der Ruhr — 23 C 10/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-17

Aktenzeichen: 23 C 10/15

ECLI: ECLI:DE:AGMH:2016:1117.23C10.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: § 17 StVG; § 4 Abs. 1 StVO

Leitsätze

Bei einem Serienunfall ist zunächst festzustellen, dass der der Klage zugrunde gelegte Wiederbeschaffungswert nach dem eigenen Auffahren noch gegeben war.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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