Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-09-28, 15 C 213/21

15 C 213/21Tribunal de première instance28 sept. 2022

Texte intégral

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 213/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-28

Aktenzeichen: 15 C 213/21

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:0928.15C213.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Beschlüsse der außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 26.10.2021

    1. TOP 3 Diskussion und Beschluss über die weitere Handhabung zur von der TLN S e.V. erteilten Vollmacht an die Person Herr J
    1. TOP 4 Abwahl des Verwalters
    1. TOP 5 Klärung der örtlichen Verhältnisse im Hof
    1. TOP 6 Genehmigung und Beschluss über den Neuanstrich der Treppenhäuser
    1. TOP 7 Genehmigung und Beschluss über die Kündigung des aktuellen Hausmeister-Service (inkl. Treppenhausreinigung) sowie Bestellung eines neuen Dienstleisters für die vorgenannten Gewerke
    1. TOP 8 Genehmigung und Beschluss über den Austausch von alten, ggf. schadhaften Kellerfenstern
    1. TOP 9 Genehmigung und Beschluss über die Beauftragung eines Dienstleisters zur Entfernung des Wurzelwerkes sowie Baumstümpfe im Hofbereich
    1. TOP 10 Genehmigung und Beschluss über den Neuanstrich der Kellertüren
    1. TOP 11 Genehmigung und Beschluss über die Wartung der Fenster in den Flurbereichen
    1. TOP 12 Genehmigung und Beschluss über die Instandsetzung, ggf. Erneuerung der allgemeinen Briefkastenanlage
    1. TOP 13 Genehmigung und Beschluss über die Anbringung von Spiegeln in der Garagen- und Hofeinfahrt
    1. TOP 14 Diskussion und Beschluss über den verursachten Ölfleck im Hofbereich

werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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