Amtsgericht Mönchengladbach, 2002-12-19, 5 C 243/02

5 C 243/02Tribunal de première instance19 déc. 2002

Regest

Zu den Anforderungen an die Refraktionsbestimmung durch den Augenarzt und zu den Aufklärungspflichten des Augenarztes im Zusammenhang mit der Refraktionsbestimmung.

Texte intégral

Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 243/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-19

Aktenzeichen: 5 C 243/02

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2002:1219.5C243.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Refraktionsbestimmung durch den Augenarzt und zu den Aufklärungspflichten des Augenarztes im Zusammenhang mit der Refraktionsbestimmung.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

in Höhe von 350,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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