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8 C 254/20•Amtsgericht Ratingen, 2021-01-27, 8 C 254/20
8 C 254/20Tribunal de première instance27 janv. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 8 C 254/20
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2021:0127.8C254.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen genutzte Garage Nr. 2 (2. Garage von rechts) im Anwesen Hstraße, B, geräumt herauszugeben.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 283,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 Euro abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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