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26 C 26/23•Amtsgericht Mettmann, 2024-01-08, 26 C 26/23
26 C 26/23Tribunal de première instance8 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-08
Aktenzeichen: 26 C 26/23
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2024:0108.26C26.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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