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22 C 359/20•Amtsgericht Mettmann, 2022-03-09, 22 C 359/20
22 C 359/20Tribunal de première instance9 mars 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-09
Aktenzeichen: 22 C 359/20
ECLI: ECLI:DE:AGME1:2022:0309.22C359.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die Richterin am Amtsgericht
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.318,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger vor außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 196,62 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass sie Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den hälftigen materiellen Schaden zu ersetzten, der ihm aus dem Unfall vom 15.09.2020 entstanden ist und noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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