17 F 116/11•Amtsgericht Lüdinghausen, 2012-03-16, 17 F 116/11
Amtsgericht Lüdinghausen, 2012-03-16, 17 F 116/11
17 F 116/11Tribunal de première instance16 mars 2012
Regest
Haben die Eheleute für den Fall der späteren Veräußerung eines Vermögensgegenstandes nach Ehezeitende eine Abrede zur Einholung eines Gutachtens zum Wert des Vermögensgegenstandes getroffen mit dem Ziel, die Fälligkeit und Berechenbarkeit einer sich aus der Veräußerung ergebenden Forderung erst herbeizuführen, so ist ein Zahlungsantrag ohne vorherige Gutachteneinholung unbegründet.
Texte intégral
Amtsgericht Lüdinghausen — 17 F 116/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-16
Aktenzeichen: 17 F 116/11
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2012:0316.17F116.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Leitsätze
Haben die Eheleute für den Fall der späteren Veräußerung eines Vermögensgegenstandes nach Ehezeitende eine Abrede zur Einholung eines Gutachtens zum Wert des Vermögensgegenstandes getroffen mit dem Ziel, die Fälligkeit und Berechenbarkeit einer sich aus der Veräußerung ergebenden Forderung erst herbeizuführen, so ist ein Zahlungsantrag ohne vorherige Gutachteneinholung unbegründet.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.