Amtsgericht Lüdinghausen, 2009-09-21, 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09

19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09Tribunal de première instance21 sept. 2009

Regest

1. Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind. 2. Die Fahrlässigkeit kann in sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt.

Texte intégral

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-21

Aktenzeichen: 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2009:0921.19OWI89JS1127.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafgericht

Normen: §§ 34 Abs. 3, 69 a StVZO, 24 StVG

Leitsätze

Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind.

Die Fahrlässigkeit kann in sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt.

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Fahrens mit einem überladenen Fahrzeug zu einer Geldbuße von 80,00 Euro verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene

(§§ 34 III, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV.).

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