19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09•Amtsgericht Lüdinghausen, 2009-09-21, 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09
Amtsgericht Lüdinghausen, 2009-09-21, 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09
19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09Tribunal de première instance21 sept. 2009
Regest
1. Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind. 2. Die Fahrlässigkeit kann in sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt.
Texte intégral
Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-21
Aktenzeichen: 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2009:0921.19OWI89JS1127.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafgericht
Normen: §§ 34 Abs. 3, 69 a StVZO, 24 StVG
Leitsätze
Ein Überladungsverstoß kann auch dann auf Fahrlässigkeit beruhen, wenn für den Fahrer Überladungsindikatoren an seinem Fahrzeug nicht feststellbar sind.
Die Fahrlässigkeit kann in sich in einem solchen Falle daraus ergeben, dass der Fahrer sein Fahrzeug mit einem Ladegut unbekannten spezifischen Gewichts und unbekannter Menge beladen lässt und dieses Ladegut ohne vorherige Wägung abfährt.
Tenor
Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Fahrens mit einem überladenen Fahrzeug zu einer Geldbuße von 80,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene
(§§ 34 III, 69 a StVZO, 24, 25 StVG, 2 BKatV.).
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.