16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) -•Amtsgericht Lüdinghausen, 2007-05-22, 16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) -
Amtsgericht Lüdinghausen, 2007-05-22, 16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) -
16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) -Tribunal de première instance22 mai 2007
Regest
Eine kurze Fahrtunterbrechung von 5 bis 10 Minuten unterbricht eine einheitliche Trunkenheitsfahrt jedenfalls nicht, wenn der Täter von Anfang an vorhatte, nach der Unterbrechung seine Fahrt zu Ende zu führen. Dies gilt auch dann, wenn der Täter sein Fahrzeug während der Fahrtunterbrechung verlässt.
Texte intégral
Amtsgericht Lüdinghausen — 16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-22
Aktenzeichen: 16 Cs 82 Js 9045/06 - (70/07) -
ECLI: ECLI:DE:AGLH:2007:0522.16CS82JS9045.06.7.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Strafabteilung
Normen: § 316 Abs. 1 u. 2 StGB
Leitsätze
Eine kurze Fahrtunterbrechung von 5 bis 10 Minuten unterbricht eine einheitliche Trunkenheitsfahrt jedenfalls nicht, wenn der Täter von Anfang an vorhatte, nach der Unterbrechung seine Fahrt zu Ende zu führen. Dies gilt auch dann, wenn der Täter sein Fahrzeug während der Fahrtunterbrechung verlässt.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 40,00 Euro verurteilt.
Ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von noch 3 Monaten darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: §§ 316 I, II, 69, 69 a StGB.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.