Amtsgericht Lüdinghausen, 2004-02-03, 19 OWi-89 Js 1828/13-3/14

19 OWi-89 Js 1828/13-3/14Tribunal de première instance3 févr. 2004

Regest

Kann das Gericht auch nach einer Beweisaufnahme nicht klären, ob der Test der Visiereinrichtung des Lasermessgeräts Riegl LR 90 – 235/P vor einer Messung wie im Messprotokoll angegeben nur in einer Entfernung von 10 m stattgefunden hat, so ist nicht mehr von einer hinreichenden Zuordnungssicherheit auszugehen, wenn die Geschwindigkeit in einer Entfernung von 268 m gemessen wurde.

Texte intégral

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1828/13-3/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-03

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1828/13-3/14

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2004:0203.19OWI89JS1828.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafabteilung

Normen: § 3 StVO

Leitsätze

Kann das Gericht auch nach einer Beweisaufnahme nicht klären, ob der Test der Visiereinrichtung des Lasermessgeräts Riegl LR 90 – 235/P vor einer Messung wie im Messprotokoll angegeben nur in einer Entfernung von 10 m stattgefunden hat, so ist nicht mehr von einer hinreichenden Zuordnungssicherheit auszugehen, wenn die Geschwindigkeit in einer Entfernung von 268 m gemessen wurde.

Tenor

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

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