Amtsgericht Leverkusen, 2022-01-13, 32 F 72/20

32 F 72/20Tribunal de première instance13 janv. 2022

Texte intégral

Amtsgericht Leverkusen — 32 F 72/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-13

Aktenzeichen: 32 F 72/20

ECLI: ECLI:DE:AGLEV:2022:0113.32F72.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Antragstellerin hat das Recht, mit der Kindern A geboren am 19.08.2007, und B, geboren am 04.07.2009, wie folgt zusammen zu sein:

an jedem zweiten Wochenende (ungerade Kalenderwochen) von Freitag 15:00 Uhr nach der Schule bis Sonntag, 15:00 Uhr.

Die Gerichtskosten tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die aus Ziffer 1 folgenden Verpflichtungen kann gegen jeden Elternteil Ordnungsgeld von bis zu 25.000 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder dessen Anordnung keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft angeordnet werden

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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