Amtsgericht Krefeld, 2017-01-10, 6 C 415/14

6 C 415/14Tribunal de première instance10 janv. 2017

Texte intégral

Amtsgericht Krefeld — 6 C 415/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-10

Aktenzeichen: 6 C 415/14

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2017:0110.6C415.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung auf der Rektoratsstraße 42, 47839 Krefeld, möbliert (gemäß dem Versäumnisurteil beigefügter Anlage K 4 zur Klageschrift), im Erdgeschoss hinten, bestehend aus einem Zimmer, einer Küche/Kochnische, einem Flur/Diele mit einer Fläche von ca. 38-40 qm und einer Garage zu räumen und zusammen mit zwei Haustürschlüsseln, zwei Wohnungstürschlüsseln und zwei Briefkastenschlüsseln an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 3.960,00 EUR festgesetzt.

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