19 F 77/06•Amtsgericht Kleve, 2006-04-12, 19 F 77/06
Amtsgericht Kleve, 2006-04-12, 19 F 77/06
19 F 77/06Tribunal de première instance12 avr. 2006
Regest
Anträge und Erklärungen im isolierten Sorgerechtsverfahren sind nach Schwierigkeit und Bedeutung den in § 24 Abs. 2 Nr. 1, 2 RPflG genannten Geschäften vergleichbar. Für die Entgegennahme solcher Anträge ist daher nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 RPlfG im isolierten Sorgerechtsverfahren grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen können Anträge und Erklärungen im isolierten Sorgerechtsverfahren vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgenommen werden. Die Gründe, die eine Aufnahme durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ermöglichen, sind vom Rechtspfleger aktenkundig zu machen. Anträge und Erklärungen, die unter Verstoß gegen diese Zuständigkeitsregeln vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgenommen worden sind, sind unwirksam.
Texte intégral
Amtsgericht Kleve — 19 F 77/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-12
Aktenzeichen: 19 F 77/06
ECLI: ECLI:DE:AGKLE1:2006:0412.19F77.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Abteilung
Normen: ZPO § 129a; ZPO 621a; RPflG § 24
Leitsätze
Anträge und Erklärungen im isolierten Sorgerechtsverfahren sind nach Schwierigkeit und Bedeutung den in § 24 Abs. 2 Nr. 1, 2 RPflG genannten Geschäften vergleichbar. Für die Entgegennahme solcher Anträge ist daher nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 RPlfG im isolierten Sorgerechtsverfahren grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig.
In besonders zu begründenden Ausnahmefällen können Anträge und Erklärungen im isolierten Sorgerechtsverfahren vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgenommen werden. Die Gründe, die eine Aufnahme durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ermöglichen, sind vom Rechtspfleger aktenkundig zu machen.
Anträge und Erklärungen, die unter Verstoß gegen diese Zuständigkeitsregeln vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgenommen worden sind, sind unwirksam.
Tenor
Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass ihr Antrag, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden minderjährigen Kinder
a) L.
b) S.
zu übertragen, unwirksam ist.
Eine Kostenentscheidung ist derzeit nicht veranlasst.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.