Amtsgericht Köln, 2022-11-11, 219 C 95/21

219 C 95/21Tribunal de première instance11 nov. 2022

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 219 C 95/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-11

Aktenzeichen: 219 C 95/21

ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1111.219C95.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 219

Tenor

  1. Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, die 3-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus I.-straße, XXXXX Z., EG links, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Diele und Bad/Dusche mit WC zu räumen und geräumt nebst 2 Wohnungstür-, 2 Hauseingangs- und 2 Briefkastenschlüsseln an die Klägerin herauszugeben.

  2. Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2023 gewährt.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3 als Gesamtschuldner.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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