projets
219 C 95/21•Amtsgericht Köln, 2022-11-11, 219 C 95/21
219 C 95/21Tribunal de première instance11 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 219 C 95/21
ECLI: ECLI:DE:AGK:2022:1111.219C95.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 219
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, die 3-Zimmer-Wohnung im Mehrfamilienhaus I.-straße, XXXXX Z., EG links, bestehend aus 3 Zimmern, Küche, Diele und Bad/Dusche mit WC zu räumen und geräumt nebst 2 Wohnungstür-, 2 Hauseingangs- und 2 Briefkastenschlüsseln an die Klägerin herauszugeben.
Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31.03.2023 gewährt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3 als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.