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150 C 450/19•Amtsgericht Köln, 2020-09-29, 150 C 450/19
150 C 450/19Tribunal de première instance29 sept. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 150 C 450/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0929.150C450.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 150
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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