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269 C 72/19•Amtsgericht Köln, 2020-01-31, 269 C 72/19
269 C 72/19Tribunal de première instance31 janv. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-31
Aktenzeichen: 269 C 72/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2020:0131.269C72.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 269
Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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