Amtsgericht Köln, 2013-05-06, 142 C 227/12

142 C 227/12Tribunal de première instance6 mai 2013

Regest

Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung bei fehlender Einwillligung zu Filmaufnahmen zu einer Doku-Soap.

Texte intégral

Amtsgericht Köln — 142 C 227/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-06

Aktenzeichen: 142 C 227/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2013:0506.142C227.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung bei fehlender Einwillligung zu Filmaufnahmen zu einer Doku-Soap.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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