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17 Ds 220/20•Amtsgericht Jülich, 2021-02-10, 17 Ds 220/20
17 Ds 220/20Tribunal de première instance10 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 17 Ds 220/20
ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2021:0210.17DS220.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: das Amtsgericht
werden unter Auflösung der bereits gebildeten Gesamtstrafe auf eine neue Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen zurückgeführt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Auflagen und die Maßregel der Besserung und Sicherung gemäß Urteil vom 19.10.2020 sowie gemäß Strafbefehl vom 10.11.2020 werden unter Festsetzung einer einheitlichen Sperrfrist von 12 Monaten, beginnend am 28.11.2020, aufrecht erhalten.
Die Nebenstrafe gemäß Strafbefehl vom 10.11.2020 wird aufrecht erhalten.
Die Bewährungszeit endet am 26.10.2023.
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