Amtsgericht Jülich, 2006-08-08, 10 F 369/06

10 F 369/06Tribunal de première instance8 août 2006

Texte intégral

Amtsgericht Jülich — 10 F 369/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-08-08

Aktenzeichen: 10 F 369/06

ECLI: ECLI:DE:AGJUEL:2006:0808.10F369.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: das Amtsgericht

Tenor

  • Dem Kindesvater wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die

Kinder

aa) und

bb)

an das Kreisjugendamt D bzw. den von diesem benannten Vertreter herauszu- geben.

  • Für den Fall, dass der Vater die Kinder nicht freiwillig herausgibt, wird der zuständige Gerichtsvollzieher mit der Wegnahme beauftragt. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt und beauftragt, die Kinder dem Antragsteller (Kindesvater) sowie jeder anderen Person, bei der sie sich aufhalten, wegzunehmen und dem Kreisjugendamt D oder einer von ihm bestimmten Person zu übergeben. Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Duchsetzung dieser Anordnung unmittelbaren Zwang gegen den Antragsteller (Kindesvater) oder jede andere aufgrund dieses Beschlusses herausgabepflichtige Person zu gebrauchen sowie die Wohnung des Antragstellers oder jeder anderen Person, bei der sich das Kind aufhält, zu durchsuchen, im Bedarfsfall die Unterstützung der Polizei in Anspruch zu nehmen.

Der Gerichtsvollzieher muss Vertreter des zuständigen Jugendamtes hinzuziehen.

Dieser Beschluss ist sofort wirksam.

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